Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die auf illegale oder unethische Vorgänge in Unternehmen oder Behörden aufmerksam machen, vor Benachteiligungen. Es fordert Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und öffentliche Institutionen auf, sichere und vertrauliche Meldekanäle für Hinweisgeber einzurichten. Hinweisgeber können sich an interne Stellen oder direkt an Behörden wenden, wobei ihre Identität geschützt bleibt. Das Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie und fördert Transparenz sowie den Schutz vor Repressalien für Whistleblower. So wird ein sicheres Umfeld geschaffen, um Missstände aufzudecken und zu beheben.